Genehmigungsplanung
Die Errichtung einer Biogasanlage bedarf wie jedes andere Bauvorhaben einer behördlichen Genehmigung. Abhängig von der Feuerungswärmeleistung des Blockheizkraftwerkes, der Art der Einsatzstoffe, der täglichen Inputmenge und der Größe der Endlagerbehälter unterliegt das Bauvorhaben in Deutschland entweder dem Baurecht oder dem Bundesimmissionsschutzrecht.
Da bei der Genehmigung einer Biogasanlage breit gefächerte Bereiche vom Bauwesen über die Elektrotechnik bis hin zur Bioverfahrenstechnik abzudecken sind, ist das Verfahren arbeitsaufwändig und es erfordert viel Know-how.
Gerne betreiben wir mit unseren erfahrenen Mitarbeitern das gesamte Antragsverfahren für Sie, um einen möglichst schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Wir erstellen Ihnen die vollständige Dokumentation, die für einen Genehmigungsantrag erforderlich ist. Wir geben die erforderlichen Gutachten in Auftrag, führen die nötigen Gespräche mit der zuständigen Genehmigungsbehörde durch und begleiten Sie selbstverständlich bis zur behördlichen Abnahme Ihrer fertig gestellten Biogasanlage.




