Politik und Wirtschaft
Bundesverfassungsgericht veröffentlicht die Gründe...
...im Verfassungsbeschwerdeverfahren zum Anlagenbegriff.
In dem Verfassungsbeschwerdeverfahren zum Anlagenbegriff nach dem EEG 2009 hat das Bundesverfassungsgericht am gestrigen Dienstag die Gründe veröffentlicht, die es im Februar dazu bewogen hatte, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abzulehnen.
Das Gericht hat ausgeführt, die Verfassungsbeschwerde sei "offensichtlich unbegründet". Es sei "kein Gesichtspunkt erkennbar [ ], der der Verfassungsbeschwerde zum Erfolg verhelfen könnte". Insbesondere habe kein schützenswertes Vertrauen bestanden, dass mehrere Anlagen nicht jedenfalls in Zukunft einheitlich zu betrachten seien.
Somit ist nach geltender Rechtslage ein Anlagensplitting nicht mehr möglich.
Die vollständige Entscheidung im Wortlaut finden Sie hier.





