Politik und Wirtschaft
Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag zurück
gesplittete Biogasanlagen rechtlich doch eine Anlage?
Am 18.02.2009 hat das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag zurückgewiesen, mit welchem erreicht werden sollte, dass die 40 gesplitteten Biogasanlagen des Antragstellers bis zur endgültigen Klärung der zugrunde liegenden Rechtsfragen weiterhin als Einzelanlagen abzurechnen sind. Hiermit sollte die drohende Insolvenz des Antragstellers abgewendet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat offensichtlich so wenig Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 1 EEG 2009, dass es die drohende Insolvenz vor der endgültigen rechtlichen Klärung in Kauf nimmt. Zur Begründung hat das Bundesverfassungsgericht wohl auf die Gesetzesbegründung verwiesen, wonach § 19 Abs. 1 EEG 2009 lediglich eine Klarstellung der bisherigen Rechtslage enthält. Leider sind die Entscheidungsgründe nach unserem Kenntnisstand nicht veröffentlicht worden.
Welche Auswirkungen diese Entscheidung des Bundesverfassungsgericht auf andere Eilverfahren hat, in denen bereits entgegengesetzt entschieden wurde, bleibt abzuwarten. Wir fragen uns zudem, ob es zu einer Entscheidung in der Hauptsache überhaupt noch kommen wird.
Weitere Informationen finden Mitglieder des Fachverbandes Biogas im Downloadbereich unter www.biogas.org





